Pflichtvorlage von erweiterten Führungszeugnissen?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob Träger von Jugendhilfeeinrichtungen verpflichtet sind, sich von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in diesem Zusammenhang eine Empfehlung veröffentlicht, die Sie z.B. hier einsehen können. In den Empfehlungen werden Hinweise zum Anwendungsbereich von § 72a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII gegeben, die ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne dieser
Vorschrift definiert und Empfehlungen zum Zeitpunkt der Einsichtnahme, zu den Kosten, zum Datenschutz und zur Haftung ausgesprochen.