Nun wohl doch Jugendhilfe zweiter Klasse für Flüchtlinge Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) fordert trotz Empörung der Verbände ein Sondergesetz zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UmF)

Jugendhilfe zweiter Klasse für Flüchtlinge. Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) fordert trotz Empörung der Verbände ein Sondergesetz zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UmF).

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer kamen am 27. und 28. Oktober 2016 zu ihrer Jahreskonferenz in der Yacht­hafen­residenz Hohe Düne in Rostock-Warne­münde zusammen. Wichtige Themen des zweiten Tages waren unter anderem das Finanzausgleichssystem mit dem Bund, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Flüchtlingspolitik.

Die wichtigsten Beschlüsse der MPK finden Sie hier als PDF-Datei. Unter Ziffer 2 finden Sie Infos zum Thema Flüchtlingspolitik. Aufgrund der Initiative des Landes Bayern einigten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf folgende Forderung gegenüber der Bundesregierung: “Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.”

Gemäß der Protokollnotiz der Ministerpräsidentenkonferenz wollen insbesondere die CDU-geführten Länder nicht, dass Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) zukünftig regelhaft unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz fallen.

Ein im Vorfeld der MPK groß angelegter Appell zahlreicher Verbände und Institutionen angeführt von AGJ und DIJuF zeigte leider nicht die erhoffte Wirkung. Weitere Infos zum Appell finden Sie hier.

Hier finden Sie einen umfangreichen Bericht der taz Hamburg.

Einen weiteren Kommentar der taz Hamburg finden Sie hier.

Der Beschluss der MPK zur Verbesserung Steuerungsmöglichkeiten und zur Begrenzung der Kostendynamik im Bereich der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UmF) wurde einstimmig gefasst. Die 16 Ministerpräsidenten beabsichtigen nun konkret, die Leistungsart „Jugendwohnen“ explizit bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit zu „beschrieben. Laut taz Hamburg geht es um den Begriff „Jugendwohnen“ nach § 13 SGB VIII.“(…) Anders als in Heimen, wo ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von eins zu vier oder fünf die Regel ist, ist das Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit schon mit einem Schlüssel von eins zu zehn oder gar eins zu 40 zulässig. Das sei eine „Diskriminierung“ von unbegleiteten jungen Flüchtlingen, heißt es in einem von zahlreichen Flüchtlingsräten und Jugendverbänden unterzeichneten Appell vom Mittwoch.”

Dr. Wolfgang Hammer bezeichnet gegenüber der taz Hamburg den gestrigen Tag als einen schlechten Tag für die Jugendhilfe: „Der Beschluss der MPK ist ein schwarzer Tag für ein humanes und weltoffenes Deutschland“, so der Soziologe.

Laut taz Hamburg wachse nun der der Druck auf das Familienministerin von Manuela Schwesig (SPD), ein entsprechendes Gesetz noch vor der Bundestagswahl vorzulegen.

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