Die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern: Die Kommunalisierung von Aufgaben zum Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII scheint in Niedersachsen bereits “eine gemachte Sache” zu sein.
Was das heißt? Die formale Zuständigkeit für die Betriebserlaubnis und Aufsicht soll für den Bereich der Hilfen zur Erziehung vom Land Niedersachsen auf die Kommunen übergehen bzw. übertragen werden. Die örtlichen Jugendämter werden dann zukünftig verstärkt in die Beratung im Vorfeld, in die örtliche Überprüfung sowie in die Vorbereitung der Bescheide einbezogen. Lediglich die hoheitlichen Täitgkeiten verbleiben beim Land.
Wenn das wirklich so kommen sollte, dann besteht m.E. ein hohes Risiko, dass jeweils in Abhängigkeit vom kommunalen Haushalt fachliche Standards infrage gestellt werden. Äußerst fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch ein weiterer bedeutsamer Effekt. So würden zahlreiche Kommunen die Aufsicht über ihre eigenen Einrichtungen erhalten.
Mein lieber Scholli, wo soll das denn bitte hinführen?
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