Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen hat die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII ab dem 01.01.2017 um ca. 2,9 % erhöht.
Die Erstattung der Kosten der Erziehung wurde in allen Altersgruppen um 7 € auf 248 € angehoben. Erfreulich ist, dass den Pflegeeltern nun etwas mehr Geld gezahlt wird, als vom Deutschen Verein empfohlen. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins finden Sie hier.