UMA oder UMF? Was denn jetzt?
Zu dieser Frage gibt es eine sehr klare Haltung des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V (BumF):
“Seit kurzem werden Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, vielerorts nicht mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), sondern unbegleitete minderjährige Ausländer_innen genannt (umA). Das ist angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland nur eine Feinheit, die nicht ins Gewicht fällt – so möchte man zumindest meinen. Aber natürlich macht es einen großen Unterschied, ob wir von Flüchtlingen oder von Ausländer_innen sprechen.”
Der Bundesfachverband umF spricht sich dafür aus, dass die Flüchtlingseigenschaft – in seiner umgangssprachlichen Bedeutung und als gelebte Realität der Kinder und Jugendlichen – bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht unterschlagen wird und rät von der Nutzung der Bezeichnung “unbegleitete minderjährige Ausländer_in” eindeutig ab.
Ich unterstütze diese Haltung und wünsche mir, dass Sie die folgende Stellungnahme des BumF an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter leiten. Weg mit dem Ausländerbegriff in der Jugendhilfe!