KJSG gescheitert. Der Bundesrat setzt das KJSG erneut von Tagesordnung ab. Das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG ) ist am 22.09.2017 erneut von der Tagesordnung des Bunderates abgesetzt worden. Somit ist das Gesetz KJSG zunächst politisch gescheitert, auch wenn formal das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen erneut auf der Tagesordnung stehen könnte.
Hier ein Kommentar von Dr. Wolfgang Hammer: “(…) Das ist gut so, denn die wenigen positiven Ansätze waren entweder nicht nebenwirkungsfrei oder ins Belieben
der Kommunen gestellt und nicht finanziert. Gleichzeitig sind damit negative Folgen einer weiteren Bürokratisierung und Kontrollorientierung gestoppt worden, die schon jetzt den fachlichen Spielraum für eine Jugendhilfe, die die Rechte von Kindern und Eltern ins Zentrum stellt, stark eingeschränkt haben. Das zeigt u.a. der dramatische Anstieg von Sorgerechtsentzügen und perspektivlosen Inobhutnahmen, die immer länger andauern. Ebenso konnte mit der heutigen Enscheidung eine Neudefinition des Enrichtungsberiffs verhindert werden, der für ca. 25.000 Kindern in familienähnlichen Lebensgemeinschaften existenzbedrohend und das Einfallstor für neue Großheime geworden wäre. Dieser Erfolg ist neben dem Engagement vieler Einzelkämpfer auch dem Engagement von Ver.di zu verdanken, die gerade in den letzten Wochen durch Ihre Kampagne und Schreiben an die MtnisterpräsidentInnen und an andere Bundesratsmitglieder dafür geworben haben , das KJSG nicht zu verabschieden, sondern nach der Bundestagswahl einen Neustart zu beginnen. Da einige Fraktionen des Bundestages (CDU/CSU, Die Linke und tendenziell auch Bündnis 90/Die Grünen) sich schon für die Einrichtung einer Enquetekommission ausgesprochen haben, sollte zügig nach der Konstituierung auch diese Enquetekommission möglichst mit Zustimmung aller Fraktionen des neuen Bundestages eingesetzt werden.”
Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
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