Kita-Qualitätsgesetz soll ab 01.01.2023 das Gute-Kita-Gesetz ablösen

Das Kabinett in Berlin hat in der vergangenen Woche das „Kita-Qualitätsgesetz“ als Nachfolger für das „Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen. Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Über das „Kita-Qualitätsgesetz“ will der Bund weiterhin finanzielle Mittel für Kitas zur Verfügung stellen. Kernbereiche der Finanzierung stellen unter anderem der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und sprachliche Bildung dar. Beitragssenkungen, wie sie über das „Gute-Kita-Gesetz“ finanziert werden konnten, können zukünftig nicht mehr über die Bundesmittel finanziert werden. Der Bund gibt vor, dass zukünftig bundesweit nach verpflichtenden Kriterien die Beiträge gestaffelt werden müssen.

In die Kritik geraten ist das neue Gesetz, da die explizite finanzielle Förderung der Sprach-Kitas zum Jahresende auslaufen wird, ohne eine entsprechende Anschlussfinanzierung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus benennt, dass die Länder über das „Kita-Qualitätsgesetz“ die Finanzierung von Sprach-Kitas weiterhin sicherstellen können und forderte die Länder auf, dies auch zu tun. Sie verwies dabei auf die Zuständigkeit der Länder für Kitas. Verbände kritisieren, dass die Finanzierung über das „Kita-Qualitätsgesetz“ den Wegfall der expliziten Förderung nicht kompensieren könne und somit die Versprechungen des Koalitionsvertrages der Ampel-Parteien, nämlich das Programm zur Förderung der Sprach-Kitas weiterzuentwickeln, nicht erfüllt werden.

Das Informationspapier mit Details zum „Kita-Qualitätsgesetzes“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum „Kita-Qualitätsgesetz“ finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/200720/f2da2050589864dbd3c4fdbdc7af0c68/20220824-infopapier-kita-qualitaetsgesetz-data.pdf

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