Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Kinder- und Jugendhilfeleistungen (SGB VIII). Der Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit (aks) hat einen Handlungsleitfaden für Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern (ASD; BSA; VMS; RSD; KSD) und der Asylsozialberatung zum Thema “Begleitete minderjährige Geflüchtete” veröffentlicht.
Der ask in München hält einen uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für unbedingt erforderlich. Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt. Integration wird erschwert, die Familien mit ihren Schwierigkeiten alleine gelassen; dass sich diese Situation mit dem Ausbau der sog. Ankerzentren weiterhin verschärfen wird, zeigt sich bereits jetzt an den entsprechenden Lagern in Bayern, in denen die Familien monatelang weitgehend isoliert und abgeschottet von der Gesellschaft leben. Dabei verlangt der Auftrag der Jugendhilfe, für positive Lebensbedingungen zu sorgen sowie Benachteiligungen aktiv abzubauen (§1 SGB VIII i. V. m. §81 SGB VIII). Die Jugendämter müssen sich der Herausforderung stellen, Zugänge zu schaffen und passgenaue Angebote und Leistungen zu entwickeln.
Der ask fordert die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern auf, Jugendhilfeleistungen allen Kindern und Jugendlichen im Geltungsbereich zugänglich zu machen.
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- indian-1717192_640: Pixabay