Jetzt auch NRW bald ohne Rahmenvertrag

Nach Niedersachsen und Hessen haben nun auch in NRW die kommunalen Spitzenverbände die Rahmenverträge nach § 78 a – f SGB VIII mit Wirkung zum 31.12.2012 gekündigt.

Die beiden NRW-Rahmenverträge gelten somit noch bis zum Jahresende als Gundlage für die Vereinbarung von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung.