Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen

Die Einwilligung ist eine zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt sie jedoch eine besondere Herausforderung dar, da hier nicht nur die Zustimmung selbst sorgfältig dokumentiert werden muss, sondern auch die Frage zu klären ist, wer überhaupt wirksam einwilligen kann – das Kind oder die sorgeberechtigten Elternteile. In der sozialwirtschaftlichen Praxis, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, bei Schulkooperationen, Freizeitangeboten oder Medienprojekten, ist die rechtssichere Einwilligung häufig Voraussetzung dafür, personenbezogene Daten – etwa Fotos, Videos, Aussagen oder biografische Angaben – verarbeiten und veröffentlichen zu dürfen.

Grundsätzlich gilt: Kinder können datenschutzrechtlich wirksam einwilligen, wenn sie die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung verstehen. Die DSGVO sieht dafür keine starre Altersgrenze vor, sondern fordert eine individuelle Einschätzung der Einsichtsfähigkeit. In Deutschland hat sich in der Praxis eine Orientierung an der Altersgrenze von 14 Jahren etabliert – ab diesem Alter wird regelmäßig davon ausgegangen, dass Kinder einwilligungsfähig sind. Für Kinder unter 14 Jahren müssen in der Regel die Eltern bzw. alle sorgeberechtigten Personen einwilligen. Dabei reicht es nicht aus, nur einen Elternteil zu fragen, wenn beide das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Die Einwilligung muss eindeutig, freiwillig, informiert und schriftlich oder elektronisch dokumentiert vorliegen. Besonders bei Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Medien ist eine ausdrückliche und konkrete Einwilligung erforderlich, die sich genau auf den Verwendungszweck und die Reichweite der Veröffentlichung bezieht.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass Einrichtungen Fotos von Ausflügen, Berichten über Projekte oder Presseartikel mit Bildern von Kindern veröffentlichen, ohne eine dokumentierte Einwilligung einzuholen – oder ohne zu prüfen, ob diese überhaupt wirksam erteilt wurde. Noch problematischer ist der Rückgriff auf pauschale Einverständniserklärungen bei Vertragsunterzeichnung oder Aufnahme in eine Maßnahme, die weder über die konkreten Zwecke noch über die Rechte der Betroffenen aufklären. Solche pauschalen Formulare genügen den Anforderungen der DSGVO nicht und führen im Zweifel dazu, dass die Verarbeitung unrechtmäßig ist. Auch das sogenannte „stillschweigende Einverständnis“, etwa durch das bloße Posieren für ein Foto oder das passive Dulden der Kamera, stellt keine gültige Einwilligung dar.

Einrichtungen müssen daher nicht nur individuelle Einwilligungen einholen, sondern diese auch so dokumentieren, dass sie im Streitfall als Nachweis dienen. Sie müssen in der Lage sein zu belegen, wer wann, in welcher Form und auf welcher Informationsgrundlage eingewilligt hat. Zudem müssen Betroffene – also Kinder, Jugendliche und/oder Eltern – jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen. In diesem Fall ist die Datenverarbeitung umgehend zu beenden, bereits veröffentlichte Inhalte sind, soweit möglich, zu löschen. Das gilt insbesondere für Online-Veröffentlichungen oder Inhalte in sozialen Medien, die sich ohne entsprechende Regelungen schnell unkontrolliert verbreiten können.

Die IJOS Datenschutzmanagement-Software (DSM) unterstützt Einrichtungen dabei, Einwilligungen datenschutzkonform einzuholen, zu dokumentieren und zu verwalten. Die Software ermöglicht es, personenbezogene Daten mit der jeweiligen Einwilligung zu verknüpfen, Nutzungszwecke festzuhalten, Widerrufe zu verarbeiten und die Gültigkeit regelmäßig zu überprüfen. Über das DSM lassen sich auch spezifische Prozesse für die Einwilligung minderjähriger Personen abbilden – einschließlich der Dokumentation von Einsichtsfähigkeit, Sorgeberechtigung und ggf. notwendiger ergänzender Informationen. Ergänzend kann über die Whistleblower-Plattform der IJOS GmbH auf mögliche Verstöße gegen die Einwilligungspflicht hingewiesen werden, etwa bei unzulässigen Bildveröffentlichungen oder fehlender Dokumentation.

Die Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen ist nicht nur ein formales Datenschutzthema, sondern Ausdruck von Respekt und Verantwortung im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Wer personenbezogene Daten junger Menschen verarbeitet oder veröffentlicht, muss mit besonderer Sensibilität, juristischer Sorgfalt und organisatorischer Klarheit vorgehen. Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die auf eine belastbare Einwilligungspraxis setzen, schützen nicht nur sich selbst, sondern auch die Rechte und Würde der Kinder und Jugendlichen, mit denen sie arbeiten.