Der Hamburger Soziologe Herr Dr. Wolfgang Hammer findet klare Worte:
“Diese Novelle ist keine Reform sondern ein Restprogramm von Kompromissen. Eine Reihe geplanter fachlich kritisierter Planungen konnten insbesondere durch die Sachverständigenanhörung am 19.6. im Familienausschuss des Bundestages gerade noch verhindert werden ( siehe Auflistung unten ). Wenigen gut gemeinten aber nicht gut gemachten Ansätzen der Stärkung von Kinderrechten stehen einer Reihe von falschen Weichenstellungen insbesondere im Kinderschutz gegenüber. Leistungseinschränkungen für minderjährige unbegleitete Flüchlinge sind erleichert worden. Alle wichtigen Zukunftsfragen wurden auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Darin liegt zugleich die Chance einer qualifizierten Ausgangslagebestimmung und echter Reformschritte durch die Einrichtung einer Enquetekommission im Neuen Bundestag.
Hier nun die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf vom 12.4.2017 :
- Ombudsstellen arbeiten unabhängig und nicht weisungsgebunden, wenn sie eingerichtet werden.
- Der Leistungskatalog und die Anspruchvorausetzungen in der Jugendsozialarbeit werden nicht eingeschränkt.
- Die Abschaffung des Individual – Rechts auf Hilfen zur Erziehung ist vom Tisch (Hinweis : Es soll sich um ein Redaktionsversehen gehandelt haben )
- Die Regelungen zur Festlegung einer Dauerperspektive bei der Hilfeplanung für die Heimerziehung und für
- Vollzeitpflege sind vom Tisch
- Die richterliche Anordnung des dauerhaften Verbleibs in einer Pflegfamilie ist vom Tisch
- Die Kinderschutzauflagen für die ehrenamtliche und staatlich nicht geförderte Jugendarbeit sind vom Tisch
Den vollständigen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – BT-Drucksache 18/12330 finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.
Am 21.08.2017 bieten wir ein aktuelles Webinar zum neuen KJSG an. Hier werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach einen Überblick über alle Neuerungen im SGB VIII geben. Wir werden das Thema insbesondere aus Leistungserbringersicht bearbeiten. Alle relevanten Inhalte des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen in 90 Minuten verständlich erklärt werden. Unser Webinar richtet sich insbesondere an alle Entscheider in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch an Akteure der Öffentlichen Jugendhilfe. Das Webinar können Sie ab sofort buchen.
Weitere Informationen zum Webinar finden Sie hier.
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