Das BMFSFJ lässt nicht locker und arbeitet mit Hochdruck am neuen SGB VIII Mit neuen Finanzierungsregelungen ist in jedem Fall zu rechnen.

Jetzt wird die versalzene Suppe verlängert. Mir wurde zugetragen, dass seitens des BMFSFJ tatsächlich weiter an einem Referentenentwurf gearbeitet wird. Die Sache ist also keinesfalls vom Tisch. Auch erwarte ich aktuell wesentlich mehr als eine Mini-Reform.

Nachdem ein interner Arbeitsentwurf des BMFSFJ zum neuen SGB VIII vom 07. Juni 2016 an die Öffentlichkeit gelangte und sehr viel Gegenwind entfachte, wurde seitens des Familienministeriums der inoffizielle Entwurf offiziell zurückgezogen sowie ein Referentenentwurf für Anfang 2017 angekündigt. Die Kinder- und Jugendhilfefachwelt hat den sog. neuen “Neuen Steuerern” in der Jugendhilfe also die Suppe gehörig versalzen. Und was macht man, wenn einem die Suppe versalzen wurde? Da gibt es doch reichlich Küchentricks um die Suppe zu retten. So zum Beispiel der “Verlängerungstrick”. Hier gibt man je nach Suppenart schlückchenweise Wasser oder Milch dazu, um das Salz zu neutralisieren. Da bin ich doch jetzt mal gespannt, welche Inhalte aus dem alten Entwurf es in den Referentenentwurf schaffen werden und was noch so an neuen Dingen hinzu kommt, damit die Suppe für die Fachwelt genießbar wird.

Ich bin mir sicher, wir werden in jedem Fall neue bzw. veränderte Finanzierungsregelungen im SGB VIII bekommen. Hilfen werden zukünftig als Leistungen bezeichnet. Die Öffentlichen Träger werden durch die neue Gesetzgebung die heiß und innig herbeigesehnten Möglichkeiten zur Steuerung und dann wohl auch zur Kostenreduktion erhalten. Es soll sogar einen neuen Paragraphen zur “Steuerungsverantwortung” geben. Überhaupt wird das Wort “Steuerung” im neuen SGB VIII eine wesentliche Rolle spielen und auch die Sozialraumorientierung ist nicht vom Tisch.

Also machen wir doch einfach weiter an dieser Stelle und beobachten genau, was da so auf uns zukommen wird. Es bleibt dabei: Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

 

 

Bildquellen

  • Alter Kochtopf mit Suppenkelle: © womue/Fotolia