Bundestag beschließt besseren Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld – Konsequenzen für die Praxis:
Der Bundestag hat am 16.12.2022 einen besseren Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld beschlossen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung hinweisgebende Personen, auch „Whistleblower“ genannt, besser vor beruflichen Repressalien schützen. Ein Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist die Einrichtung von Meldestellen. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen können Meldestellen gemeinsam einrichten. Für Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 249 Mitarbeiter*innen wird eine Umsetzungsfrist zur Einrichtung der Meldestellen bis zum 17.12.2023 bestehen. Unternehmen, die 250 Mitarbeiter*innen oder mehr beschäftigen, sind verpflichtet, sofort interne Meldestellen vorzuhalten.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, dass Personen, denen Missstände auffallen, auch die Meldung zu diesen Missständen tätigen, ohne befürchten zu müssen, dass durch solch eine Meldung Nachteile für sie entstehen könnten.
Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union, gegen die die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt verstößt, da diese bereits seit dem 17. Dezember 2021 hätte umgesetzt werden müssen. Gegen Deutschland läuft diesbezüglich ein Verletzungsverfahren.
Der im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Februar im Bundesrat besprochen werden.
Für Unternehmen mit einer Größe ab 50 Mitarbeiter*innen ergibt sich durch die Entscheidung des Bundestages, dass sie leicht zugängliche Meldestellen einzurichten haben. Die IJOS GmbH unterstützt Sie dabei, eine Meldestelle vorzuhalten und zu betreiben, die den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Kontaktieren Sie uns bei Interesse per E-Mail: info@ijos.net oder telefonisch unter 0 54 01 – 4 08 47.