Auswirkungen des Coronavirus: Kurzarbeit und andere wichtige Dinge Schutzschild für Beschäftigte auch in der Sozialwirtschaft?

Wir bekommen gerade sehr viele Anfragen zum Thema Coronavirus. In den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe gibt es derzeit viele Unsicherheiten. Aus diesem Grund habe ich Ihnen einige wichtige Informationen zu den Themen: Schutzschild für Beschäftigte, Unternehmen und Kurzarbeit zusammengestellt.

Bundesfinanzverwaltung:
Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten. Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Weitere Infos finden Sie hier: Fra­gen und Ant­wor­ten zum Co­ro­na-Hilfs­pro­gramm des Bundesfinanzministeriums.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen:

Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF) umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW– und ERP-Kredite.
    Eine unbegrenzte Liquiditätsausstattung wurde durch die Bundesregierung angekündigt. Sie sollten Ihre Liquidität prüfen und ggf. ein Liquiditätsdarlehen bei Ihren Banken beantragen.
  • Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Weitere Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Themen Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld und Finanzierung finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit:

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Es kann auf Antrag im Einzelfall durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeld vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Hier finden Sie weitere Hinweise der Bundesagentur für Arbeit: Auftragsengpässe Kurzarbeitergeld (PDF)

Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) und Videoanleitungen finden sie auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.

Darüber hinaus stehen die Agenturen für Anfragen und Beratungen zur Verfügung. Die Nummer der Servicehotline für Arbeitgeber lautet 0800 45555 20. Anrufen lohnt nicht, Geht keiner ran 🙁

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  • business-3188128_640: Pixabay