Die Konzeption unter rechtlichen Gesichtspunkten – Was muss rein und was nicht? Wie ein konstruktiver Umgang mit den gestiegenen Anforderungen an Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann

Wie ein konstruktiver Umgang mit den gestiegenen Anforderungen an Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann.

Die Anforderungen an Einrichtungs- und Fachkonzepte zur Erlangung einer Betriebserlaubnis sind für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zuletzt hat die Reform des SGB VIII neue Anforderungen über den § 45 SGB VIII an Fachkonzepte formuliert.

Daher kommt es aktuell vermehrt zu Unsicherheiten bei den Leistungserbringern aufgrund erhöhter Anforderungen an den Inhalt einer Konzeption, die gemäß § 45 SGB VIII verpflichtend zu erstellen ist. Zudem sind bei einer inklusiven Leistungserbringung und Weiterentwicklung besondere Anforderungen an die Konzeption zu stellen.

Die Konzepte werden komplexer und umfangreicher, wodurch sich der Prüfauftrag des Landesjugendamtes/der betriebserlaubniserteilenden Behörde deutlich erhöht. Zumeist ist das allerdings nicht nötig, da sich die rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Erstellung von Konzepten in Grenzen halten.

Um zu beleuchten, wie genau ein Konzept unter rechtlichen Gesichtspunkten aufgestellt sein muss, führen wir am 13.10.2022 ein ganztägiges Online-Seminar durch.

Gemeinsam werden Dr. Andreas Dexheimer, Prof. Dr. Jan Kepert, Dr. Frank Plaßmeyer und Doreen Putzke die Anforderungen an Einrichtungs- und Fachkonzepte vorstellen und beleuchten, wie Betriebserlaubnisprozesse zügig vollzogen werden können.

Online-Seminar: Die Konzeption unter rechtlichen Gesichtspunkten – Was muss rein und was nicht? am 13.10.2022

Hier gelangen Sie zu der Ausschreibung mit Anmeldemöglichkeit zu dem Seminar:

https://t1p.de/ajrsf

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