Wie erwartet: Keine Veränderung beim Sachkostenanhaltswert in NRW für 2010

Mit heutigem Datum informiert die Landeskommission Jugendhilfe Nordrhein-Westfalen über den für das Jahr 2010 geltenden Sachkostenanhaltswert nach § 10 des Rahmenvertrages I (NRW). Hier die Begründung der Geschäftstelle: “Lt. Anlage VII zum Rahmenvertrag Jugendhilfe NRW Teil I und Teil II wird der Sachkostenrichtwert jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindexes NRW, Basisjahr 2000 = 100, fortgeschrieben. Konkrete Fortschreibungsbasis ist der Wert für August 2004 = 106,6 Punkte, der jährlich zum 01.01. des Folgejahres um die Veränderung zum jeweiligen August-Wert fortgeschrieben wird. Da sich der Index für August 2009 gegenüber dem Index für August 2008 nicht verändert hat, gelten die Sachkostenrichtwerte 2009 für 2010 in identischer Höhe weiter.”

Das Rundschreiben der Geschäftsstelle der Landeskommission steht hier zum Download bereit.

Das war aus meiner Sicht übrigens genau so zu erwarten. Trotzdem sollte man wissen, dass bei nachweisbaren höheren realen Sachkosten (trotz wirtschaftlichen und sparsamen Handelns) im Ausnahmefall ein höherer Wert vereinbart werden kann. Aus eigenen Erfahrung kann ich sagen, das ein solcher Ausnahmefall häufiger vorkommt als man denken könnte.

Noch etwas: Wenn es Sie irritieren sollte, dass einerseits (auch im Rahmenvertrag) von einem Sachkostenrichtwert und andererseits von einem Sachkostenanhaltswert die Rede ist, dann können Sie ruhig irritiert sein. Hier konnte man sich offensichtlich nicht auf einen Terminus einigen. Das ist einer von vielen möglichen Erklärungsversuchen zu dieser kleinen Unzulänglichkeit im NRW-Rahmenvertrag. Ist aber nicht wirklich wichtig…