Welches Schweinderl hätten’s denn gern?

Kennen Sie diesen legendären Satz noch aus dem TV-Quiz “Was bin ich”? So ähnlich geht es gerade in der Jugendhilfe in NRW zu…

Jetzt sollen die Jugendämter in NRW entscheiden, wie das Servicecenter beim Landschaftsverband (LWL oder LVR) in der rahmenvertragslosen Zeit im Auftrag des Jugendamtes verhandeln soll. Zur Wahl stehen die bewährten Grundlagen des alten Rahmenvertrages oder der durch die sog. AG KSV (Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände) empfohlene Umgang (über diesen Unfug habe ich bereits in diesem Blog berichtet).

Die Finanzabteilungen der Landschaftsverbände schreiben in diesem Zusammenhang gerade alle Jugendämter in NRW an und bitten um Rückmeldung bis Ende März. Hier ein kleiner Auszug aus dem Schreiben der LWL-Finanzabteilung v. 26.02.2014:

“Um die Verfahren im Zusammenhang mit Entgeltverhandlungen während der rahmenvertragslosen Zeit zu beschleunigen und unnötige Rückfragen zu vermeiden, möchte ich Folgendes anregen:

  • Bei Übersendung von Kalkulationsunterlagen zur Vereinbarung von Entgelten sollte Ihre Zielrichtung im Hinblick auf die von der AG KSV verfolgten Ziele (siehe o. g. Schreiben vom 16.12.2013) klar erkennbar sein, damit der LWL seine Beratung darauf abstellen kann.
  • Sofern gegenüber den bisherigen Landesrahmenverträgen abweichende Eckdaten vereinbart werden sollen, bedarf es dafür einer fachlichen Begründung gegenüber dem Verhandlungspartner. Gleiches gilt bei unveränderten Eckdaten, sofern der Verhandlungspartner diese nunmehr in Frage stellt, da die Landesrahmenverträge gekündigt wurden.
  • Den Kalkulationsunterlagen sollten Belege über die Auslastung der abgelaufenen Wirtschaftsperiode sowie eine Prognose für die Zukunft und die Anlage X für die Personalkostentransparenz beigefügt werden.
Wenn das für Sie nach § 78 e SGB VIII zuständige Jugendamt sich für die AG KSV-Variante entscheiden sollte und Sie davon erfahren sollten, dann informieren Sie mich bitte. Ich mache gerade eine Liste…