U-Haft-Vermeidung

Die Landesregierung NRW hat sich vorgenommen, die Zahl der jungen Menschen, die in Untersuchungshaft genommen werden, zu reduzieren. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Jugendminister Armin Laschet (CDU) stellten am 14. April eine neue Konzeption vor. Junge Menschen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sollen demnach in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht und pädagogisch betreut werden. 

Jugendhilfeträger in NRW sind aufgefordert entsprechende Intensiv-Betreuungsplätze anzubieten, wenn sie ein auf die Notwendigkeiten des Jugendstrafverfahrens eingestelltes pädagogisches Konzept mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorweisen können. Hierzu gehören unter anderem eine durchgängige Aufnahmebereitschaft der Einrichtung, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und eine entsprechende Vorbereitung der anstehenden Hauptverhandlung inklusive Begleitung und Perspektivenklärung. Das Justizministerium beziffert  die Kosten für eine solche “Ersatz-Unterbringung” auf 200 – 250 EUR pro Tag und Jugendlichem, die von der Justiz getragen würden. Denkbar wäre eine Ausweitung der bereits bestehenden Angebote um drei zusätzlich Standorte in NRW.

Jugendhilfeträger, die sich trotz der bereits genannten Begrenzung auf drei zusätzliche Standorte auf den Weg machen wollen, sollten in jedem Fall einen Fachexperten im Rahmen der Projektierung beteiligen. Die IJOS GmbH verfügt über entsprechende Beratungskompetenzen und Referenzen in diesem Bereich.