Rahmenvertrag NRW nach § 78 SGB VIII im Sinne der Aufgabenerfüllung der Einrichtungen verhandeln

Nach wie vor ist in NRW das Thema Auslastung strittig. Eine Hilfe zum Umgang mit dieser Problematik liefert das Rheinland.

In der 22. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung (LVR) am 04.12.2013 in Köln sowie in der 33. Sitzung des Landschaftsausschusses am 06.12.2013 in Köln wurde nahezu einstimmig folgender empfehlender Beschluss verabschiedet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuverhandlung des Rahmenvertrages NRW nach § 78 SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen in den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Mindestauslastungen nicht von 93% auf 98% angehoben werden.“

Das Protokoll v. 04.12.2013 (siehe Punkt 29.1.1.) finden Sie hier. (Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.)
Das Protokoll v. 06.12.2013 (siehe Punkt 22.1.1.) finden Sie hier.

Möglicherweise nutzen Ihnen diese Papiere im Rahmen Ihrer laufenden Verhandlungen.