Nach wie vor ist in NRW das Thema Auslastung strittig. Eine Hilfe zum Umgang mit dieser Problematik liefert das Rheinland.
In der 22. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung (LVR) am 04.12.2013 in Köln sowie in der 33. Sitzung des Landschaftsausschusses am 06.12.2013 in Köln wurde nahezu einstimmig folgender empfehlender Beschluss verabschiedet:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuverhandlung des Rahmenvertrages NRW nach § 78 SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen in den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Mindestauslastungen nicht von 93% auf 98% angehoben werden.“
Möglicherweise nutzen Ihnen diese Papiere im Rahmen Ihrer laufenden Verhandlungen.