In dieser Woche erreichte uns ein neues Schiedsurteil der Schiedsstelle Jugendhilfe beim Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 22.10.2014.
Wir freuen uns sehr, dass durch das neue Schiedsurteil insbesondere die Frage der Bezugsgröße bei den Kosten für Fortbildung und Supervision geklärt werden konnte. Die Schiedsstelle hat sich nun festgelegt und jedem Mitarbeitenden gleichermaßen (aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes des Arbeitsrechtes) und unabhängig vom Stellenanteil einen Anspruch zugestanden.
Weiterhin enthält das Schiedsurteil eindeutige Aussagen zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung im Entgeltverfahren. Als bahnbrechend betrachten wir darüber hinaus auch die Aussage der Schiedsstelle, dass ein Systemwechsel von der Substanzerhaltungspauschale zur kalkulatorischen Miete grundsätzlich zulässig ist. Lediglich sei es notwendig, dass die Vereinbarungspartner die den kalkulatorischen Mieten zugrunde liegenden Parameter (Quadratmeter, Miethöhe, Anzahl der Plätze) gemeinsam und rechtzeitig vorab festlegen.
Na also. Wer sagt es denn…
Wie gewohnt haben wir das Schiedsurteil den Mitgliedern des IJOS-Servicecenters in anonymisierter Form zum Download bereit gestellt. Das Schiedsurteil finden Sie hier.
Sehr gerne beraten wir Sie bei der Optimierung Ihrer Entgeltkalkulation in Hinblick auf diesen neuen Schiedsspruch.