Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.15 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Das Gesetz hat Auswirkungen auf die Erteilung der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII).
Das PrävG tritt am 01.01.2016 in kraft. Das Gesetz können Sie hier einsehen.
Aufgrund des PrävG wird sich auch das SGV VIII (§ 45 SGB VIII) durch Einfügung ändern!
“Die Einfügung erweitert die in Absatz 2 Satz 2 aufgezählten Regelbeispiele um den Aspekt der gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen. Die Änderung stellt klar, dass die Unterstützung gesundheitsförderlicher Strukturen zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen gehört, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten und damit große Teile ihres Lebens verbringen. Wesentlicher Bestandteil eines gesundheitsförderlichen Lebensumfeldes ist eine entsprechende Konzeption der Einrichtung, die eine gesundheitsförderliche Angebots- bzw. Arbeitsstruktur umfasst und zur Förderung des Bewusstseins für Gesundheit sowie zur Vermittlung entsprechender Kompetenzen der in der Einrichtung betreuten beziehungsweise untergebrachten Kinder und Jugendlichen beiträgt.”
Im Ergebnis sehe ich daher zunächst die Notwendigkeit, alle Konzeptionen und auch Leistungsbeschreibungen zu überarbeiten. Das IJOS ist diesbezüglich gerne bereit zu unterstützen. Fragen? Gerne!