Die Monopolkommission hat sich in seinem aktuellen XX. Hauptgutachten mit dem Wettbewerb in der Kinder- und Jugendhilfe befasst.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht. Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie nun am 09.07.2014 ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte”.
Hier finden Sie einen Auszug aus dem Hauptgutachten (Kapitel I) zum Wettbewerb in der Kinder- und Jugendhilfe.