Mit einer kleinen Verzögerung ist ab sofort das Rundschreiben Nr. 34/2015 v. 01.10.2015 verfügbar. Inhaltlich geht es um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF). Es richtet sich an alle Öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Neben einer umfänglichen Information zur aktuellen Situation informiert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zum Verfahren ab November 2015 und beschreibt die entsprechenden Regelungen bezogen auf die zukünftigen Belegungs- und Zuständigkeitsprozesse.
Das Rundschreiben finden Sie hier.
Wir im IJOS arbeiten gerade auf Hochtouren und beraten zahlreiche Träger bei der Aufstellung von neuen Angeboten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF). Leider kann man als Einrichtungsträger eine ganze Menge falsch machen. Vorsicht ist also geboten. Schließlich gilt es, die Rechte der jungen Menschen zu sichern. Auch gilt es, die Standards der stationären Erziehungshilfe zu wahren. Gerne stehen wir auch Ihnen beratend zur Seite.