In welchen Abständen sollten Einrichtungsträger der Jugendhilfe ihre Entgelte neu verhandeln?

Diese Frage stellt man mir immer wieder…

Ich vertrete zu dieser Fragestellung eine eindeutige Meinung: Sie sollten jährlich neu verhandeln! Nur so stellen Sie sicher, dass Sie z.B. im Falle einer anlassbezogenen Prüfung durch den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe immer auf der sicheren Seite stehen. Nicht die Steigerung der Erlöse sondern die juristische Absicherung steht hier im Vordergrund.

Im Rahmen unser IJOS-Entgeltstudie 2010 haben wir gefragt, wie lange bei den teilnehmenden Einrichtungen die letzte Entgeltverhandlung zurückliegt. Das Ergebnis ist meines Erachtens alarmierend!

Hier ein Auszug aus unserer Auswertung v. 01.12.2010:

“Bezüglich der Frage, wann zuletzt Leistungsentgelte verhandelt wurden stellte sich heraus, dass bei 30 % aller teilnehmenden Einrichtungen die Verhandlungen mindestens drei Jahre zurückliegen.

Betrachtet man diesbezüglich die einzelnen Bundesländer, so zeigen sich Unterschiede bei den Verhandlungsaktivitäten. In Niedersachsen beispielsweise haben insgesamt fast 80 % der teilnehmenden Einrichtungen in diesem oder im vorigen Jahr eine Verhandlung durchgeführt. Auch in NRW sind dies immerhin knapp 70%. Geringe Verhandlungsaktivität zeigt sich in diesem Zusammenhang insbesondere in Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg. Bezogen auf Hessen gehen wir davon aus, dass ein Großteil der Einrichtungen von der Möglichkeit der pauschalen Engeltsteigerung Gebrauch gemacht haben.”