Hinweise zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in der Jugendhilfe

Beschweren erlaubt! 10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde im Zeitraum 2011/2012 eine bundesweite Studie zu den “Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (BIBEK)” durchgeführt. Ziel der Studie war es, ausgehend von den Erfahrungen und der Expertise der Praxis eine Handreichung mit Anregungen und Hilfestellungen für die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung einrichtungsinterner Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.

Die Handreichung soll Verantwortliche, Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren darin unterstützen, Entwicklungsprozesse zu Beschwerdeverfahren vor dem jeweiligen strukturellen, konzeptionellen und regionalen Hintergrund der unterschiedlichen Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu begleiten und voranzubringen.

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