Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen von Gründungsvorhaben häufig einen Rettungsanker für Gründerinnen und Gründer dar, insbesondere wenn nicht ausreichend eigene Mittel zur Besicherung des gewünschten Darlehens vorhanden sind.

Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte, staatlich unterstützte Förderbanken.

Sie sollen gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung unterstützen. Eine Bürgschaftsbank gewährt Bürgschaften, die als vollwertige Sicherheiten für alle Kreditinstitute anerkannt sind. Die Bürgschaftsbanken wiederum erhalten sowohl vom Bund als auch von den Ländern sogenannte Rückbürgschaften. In jedem Bundesland gibt es eigenständige Bürgschaftsbanken. Eine aktuelle Gesamtübersicht aller Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern findest du hier: Übersicht Bürgschaftsbanken

Eine Bürgschaftsbank bürgt i.d.R. bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank, sei es für einen regulären Bankkredit oder ein Förderdarlehen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Die restlichen 20 Prozent des Risikos trägt die Hausbank, während der Kreditnehmer für die gesamte Kreditsumme haftet.

Eine Bürgschaftsbank erteilt Ausfallbürgschaften für Existenzgründer*innen, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, denen aufgrund fehlender oder unzureichender Sicherheiten kein Kredit oder nicht die volle Kreditsumme gewährt wird. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausfallbürgschaft ist eine positive Geschäftsprognose sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens.

Die Programme und die grundsätzliche Geschäftspolitik der jeweiligen Bürgschaftsbank unterscheiden sich deutlich je nach Bank und Standort.

Besonders unterschiedlich ist die Haltung der Bürgschaftsbanken gegenüber Gründungen im sozialen Bereich.

Einige Banken fördern explizit privatgewerbliche soziale Gründungsvorhaben, während andere sie ablehnen. Nachfolgend ein Beispiel für eine typische schriftliche Ablehnung:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom –.–.—- im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung einer Gründungsmaßnahme für eine Einrichtung zur Kinder- und Jugendhilfe. Ich muss Ihnen hierzu mitteilen, dass aus unserer Sicht kein vorrangiges öffentliches Interesse an der Förderung einer solchen Einrichtung besteht, da weder ein innovativer noch ein modellhafter Ansatz erkennbar ist. Insofern kommt die Einbindung der XXX in dieses Vorhaben leider nicht in Frage. Mit freundlichen Grüßen“

Das ist natürlich bedauerlich. Doch vielleicht beschreiben Sie in Ihrem Businessplan ganz genau einen innovativen oder modellhaften Ansatz? Insofern gilt das alte Motto: „Fragen kostet nichts“.

Bedenken Sie  bitte: Auch Bürgschaftsbanken haben wirtschaftliche Interessen. Für eine Ausfallbürgschaft fallen in der Regel sowohl ein einmaliges Bearbeitungsentgelt als auch eine laufende Provision zwischen 1 und 1,5 Prozent der verbürgten Summe an.

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