Die Mini-GmbH ist da!

Gestern meldete das Bundesjustizministerium, dass die GmbH-Reform definitiv am 01. November 2008 starten wird. Mit dem gestrigen Eintrag im Bundesgesetzblatt ist die Umsetzung rechtskräftig. Die offizielle Bezeichnung lautet Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt). Die rechtliche Stellung ist der einer “normalen” GmbH gleichzusetzen. Das Stammkapital beträgt mindestens 1 EUR. Eine Sachgründung ist nicht möglich. 25 Prozent vom Gewinn werden bis zum Erreichen des Stammkapitals einer “normalen” GmbH von 25.000 Euro als Rücklage gebildet. Danach kann die Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH erhält den Status einer “normalen” GmbH.

Ich bin schon jetzt sehr gespannt, ob die UG als Organisationsform in der Jugendhilfe ankommen wird. Immer wieder habe ich in Gründungsberatungen den Wunsch vernommen gleich als Kapitalgesellschaft in die Selbständigkeit starten zu wollen. Jetzt kann es ohne großen finanziellen Gründungsaufwand losgehen. Weitere Informationen sind hier zu finden.