Aktualisierung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

Zum 01.05.2012 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen das Pflegegeld erhöht.

Im Ergebnis steigt der Anteil der Kosten der Erziehung von 219 EUR auf 223 EUR.

Der Sachaufwand für Pflegekinder wird wie folgt angehoben:

  • für Pflegekinder von 0-7 Jahren von 458 EUR auf 467 EUR
  • für Pflegekinder von 7-14 Jahren von 525 EUR auf 535 EUR
  • für Pflegekinder von 14-18 Jahren von 638 EUR auf 651 EUR

Die Höhe des Pflegegeldes in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt leider nicht die Empfehlungen des Deutschen Vereins, die Sie z.B. hier finden.

Den RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 11.04.2012 finden Sie hier.