Der LVR empfiehlt, weiterhin, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Weihnachtsbeihilfe unverändert in Höhe von 35,00 € zu gewähren, wenn sie sich in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII befinden, in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII sind,,eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 […]
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