Es gibt ein aktuelles BFM-Schreiben vom 12.11.2013 zu diesem Thema. Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Hier steht das Dokument zum Download bereit.
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