Aufbewahrungspflichten

Dokumente im Datenschutz unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Innerhalb dieser Aufbewahrungsfristen dürfen diese Daten nicht gelöscht werden. Die Aufbewahrungsfristen werden von behördlicher Seite definiert und können jedes Jahr aktualisiert werden. Viele geschäftliche Dokumente habe eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 oder 10 Jahren.

Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist müssen die Daten aus Sicht des Datenschutzes gelöscht werden. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn eine andere rechtliche Grundlage besteht, die Daten weiter zu speichern und zu verarbeiten oder ein berechtigtes Interesse argumentiert werden kann.

Welche Daten wann und wie zu löschen sind, wird in einem Löschkonzept definiert.