Anonymisierung

Die Anonymisierung stellt eine zentrale Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten dar, da sie jeglichen direkten oder indirekten Personenbezug entfernt.

Laut Erwägungsgrund 26 der DSGVO unterliegen vollständig anonymisierte Informationen nicht mehr den Datenschutzvorschriften, da sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können. Dennoch sollen die Daten trotz der Anonymisierung weiterhin für Analysen nutzbar bleiben.

Um eine Anonymisierung zu erreichen, werden identifizierbare Merkmale wie Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus den Datensätzen entfernt.

Alternativ können die Daten durch methodische Veränderungen weniger präzise gemacht werden, etwa durch das Hinzufügen statistischer Unschärfe („Rauschen“). In der Praxis unterscheidet man zwischen absolut anonymisierten Daten, die keinerlei Rückschluss auf eine Person mehr zulassen, und faktisch anonymisierten Daten, bei denen eine Re-Identifizierung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

Siehe auch: Pseudonymisierung in der Jugendhilfe · Löschkonzept

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