Qualitätsprüfungen und Vergütungskürzungen in der Eingliederungshilfe – Ein Blick auf die Praxis Prüfungen, Kürzungen und Konflikte – Wie der LVR seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt

Wer die Standards nicht einhält, der zahlt. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen zieht die Zügel an – und das bekommen die Einrichtungen der Eingliederungshilfe deutlich zu spüren. Offiziell geht es bei den neuen, intensiveren Prüfungen um Qualität und Transparenz, aber unter den betroffenen Leistungserbringern macht sich ein ganz anderer Verdacht breit: Geht es hier wirklich nur um Qualitätssicherung, oder sollen die Kassen des LVR auf Kosten der Einrichtungen aufgestockt werden?

Seit 2020 baut der LVR eine spezialisierte Prüfabteilung auf, die sich intensiv mit den Angeboten zur Sozialen Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben auseinandersetzt. Ob Betreutes Wohnen, besondere Wohnformen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) – keine Ecke bleibt unangetastet. Unangekündigte Kontrollen und anlasslose Prüfungen stehen auf dem Plan, und wenn Mängel festgestellt werden, droht schnell eine Kürzung der Vergütung. In den letzten Jahren hat der LVR diese Instrumente genutzt und dabei 24 Vergütungskürzungen umgesetzt, was insgesamt Rückzahlungen von über 133.000 Euro eingebracht hat. Klingt vielleicht nach kleinen Beträgen in Relation zum Gesamtbudget, aber für die betroffenen Einrichtungen sind solche Kürzungen oft ein harter Schlag. Die Frage, ob hier wirklich immer nur objektive Mängel sanktioniert werden oder auch Einsparpotenziale ausgeschöpft werden sollen, bleibt offen.

Natürlich, sagt der LVR, gehe es um die Qualität der Leistungserbringung und um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Doch die zu prüfenden Einrichtungen sehen das mit gemischten Gefühlen. In vielen Fällen fühlen sie sich eher wie eine bequeme Einnahmequelle, und so manche Abrechnung scheint dem LVR gerade recht zu kommen. Insbesondere wenn die Personalvorgaben knapp verfehlt werden oder die Dokumentation mal nicht perfekt ist, steht schnell eine Rückzahlung im Raum. Doch gerade kleinere Träger, die finanziell oft ohnehin eng kalkulieren, tun sich schwer damit, die zunehmenden Bürokratie- und Qualitätsanforderungen zu stemmen.

Was im Bericht des LVR (den Link zum Dokument finden Sie weiter unten) wie eine freundliche Qualitätsmaßnahme klingt, stellt die Einrichtungen also oft vor Herausforderungen, die nicht ohne weiteres zu lösen sind. So wird auf „mangelnde Supervision“ hingewiesen, oder es fehlen angeblich „Fachfortbildungen“. Doch gerade in einer ohnehin angespannten finanziellen Lage fällt es vielen schwer, solche Angebote durchgehend auf hohem Niveau zu finanzieren. Die Prüfer des LVR erkennen zwar an, dass viele Träger gut aufgestellt sind und Verbesserungsprozesse ernst nehmen, doch bei der Suche nach Defiziten wird dennoch kaum ein Auge zugedrückt.

Der LVR will ein starkes Signal senden: Wer die Standards nicht einhält, der zahlt. Für viele Einrichtungen bleibt die Frage, ob sie diesem Druck auf Dauer standhalten können – und ob hier wirklich nur Qualität das Ziel ist oder eben doch die Deckung von Haushaltslücken. Der beratende Ansatz des LVR, der sich um Unterstützung und Kooperation bemüht, wirkt für viele wie eine nette Verpackung, hinter der die harten wirtschaftlichen Interessen deutlich spürbar sind.

Für Einrichtungen, die vor einer solchen Prüfung stehen oder sich gegen drohende Vergütungskürzungen wappnen wollen, kann es hilfreich sein, das Originalpapier zur Kenntnis zu nehmen.

Wir begleiten Einrichtungen und Dienste nicht nur durch den Prüfprozess, sondern stehen mit unseren erfahrenen Fachleuten und angegliederten Jurist*innen an ihrer Seite. Ob strategische Beratung zur Prüfungsanpassung oder gezielte rechtliche Unterstützung bei der Verteidigung gegen unrechtmäßige Kürzungen – unser Team ist darauf spezialisiert, Sie durch diesen Prüfungsprozess zu lotsen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Das Dokument des LVR finden Sie hier: https://t1p.de/rlen4

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