Zum 1. Mai 2025 tritt in der Evangelischen Kirche die bislang größte Reform des evangelischen Datenschutzrechts seit der Anpassung auf die DSGVO hin in Kraft. Die Reform des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) markiert einen bedeutenden Schritt in der kirchlichen Selbstverwaltung, stößt jedoch auch auf kritische Stimmen.
Im Fokus der Reform steht die stärkere Angleichung an die DSGVO, ohne die kirchlichen Besonderheiten zu vernachlässigen. Diese Doppelstrategie zeigt sich in Änderungen, die sowohl Betroffenenrechte stärken als auch die Pflichten der kirchlichen Einrichtungen klarer definieren. Die EKD setzt dabei bewusst auf eine eigenständige Datenschutzaufsicht, um ihren speziellen Anforderungen gerecht zu werden.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören erweiterte Betroffenenrechte und ein präzisiertes Widerspruchsrecht, die zu Anpassungen in den internen Prozessen führen. Mit kürzeren Fristen für Auskünfte und dem Recht auf Datenkopien steigt der Druck, effizienter zu arbeiten. Die Erhöhung der Bußgeldobergrenze auf sechs Millionen Euro betont die Bedeutung des Datenschutzes, stellt kleinere Träger jedoch vor finanzielle und organisatorische Herausforderungen.
Der neue § 50b regelt den Umgang mit Meldedaten und Gemeindeverzeichnissen, um Mitgliederkommunikation und Fundraising datenschutzkonform zu gestalten. Gleichzeitig sind klare Schulungen notwendig, um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Die Reform schafft zudem Rahmenbedingungen für digitale Formate, wie die Übertragung von Gottesdiensten, die während der Pandemie an Bedeutung gewannen.
Ein umstrittener Punkt ist die Lockerung der Vorgaben für externe Dienstleister. Zwar ermöglicht diese Maßnahme den Einsatz marktüblicher IT-Lösungen, doch Kritiker warnen vor einem Kontrollverlust. Die EKD sieht darin hingegen eine Chance für mehr Flexibilität und Modernisierung.
Die Beibehaltung des kirchlichen Sonderwegs bleibt ein zentraler Streitpunkt. Während Gegner die Einbindung in die DSGVO fordern, verteidigt die EKD ihre eigenständige Datenschutzaufsicht als unverzichtbar. Mit der Reform stellt die Kirche sich den Herausforderungen einer digitalen Welt und schafft klare Regeln, die den Datenschutz praxistauglicher machen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben benötigen, stehen wir Ihnen mit praxisnaher Datenschutzberatung zur Seite. Lassen Sie uns gerne gemeinsam die Anforderungen des DSG-EKD meistern.