Ab Juli 2025: 100 Jahre Aktenaufbewahrung in der Jugendhilfe Neue gesetzliche Vorgaben im SGB VIII: Was auf Leistungserbringer zukommt

Ab Juli 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die es in sich hat: Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig bestimmte Akten für bis zu 100 Jahre aufbewahren.