Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Seit dem 01. Oktober 2008 können Gründerinnen und Gründer, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten einen erheblichen Zuschuss für Beratungsleistungen bekommen. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto). Ich bin bei der KfW als Gründungsberater akkreditiert. Gerne erteile ich Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang eine Beratung in Ihrem Fall sinnvoll ist und ob Sie Anspruch auf Förderung haben.