Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) im Asylverfahren Aktuelle Informationen der Bundesregierung

Die Drucksache 18/9273 des Deutschen Bundestages vom 25.07.2016 gibt Aufschluss über aktuelle Zahlen im Zusammenhang mit der Betreuung von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

So werden insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  • Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2015 in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt?
  • Wie viele unbegleitete Minderjährige konnten erst im Jahr 2016 ihren Asylerstantrag stellen und wurden nachregistriert (vergleiche hierzu den Hinweis zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8450)?
  • Ist die Bundesregierung überzeugt davon, dass alle UMF, die im Jahr 2015 eingereist sind mittlerweile einen Asylerstantrag stellen konnten?
  • Falls nein, wie viele nachregistrierte Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen, die im Jahr 2015 eingereist sind, erwartet die Bundesregierung noch, und bis wann ist die Nachregistrierung voraussichtlich abgeschlossen?
  • Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2016 – unabhängig von den in der Frage 2 erfassten Personen – einen Asylerstantrag gestellt?
  • Wie viele Asylverfahren von UMF sind gegenwärtig anhängig?
  • Wie viele Asylgesuche wurden von UMF direkt an den deutschen Außengrenzen gestellt?
  • In wie vielen Fällen wurden UMF nicht durch einen Vormund im Asylverfahren begleitet?
  • In wie vielen Fällen konnte im Jahr 2016 eine Anhörung nicht durchgeführt werden, da ein Vormund nicht anwesend war?
  • Wie ist die Schutzquote der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen im ersten Halbjahr 2016
  • Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden
  • Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei unbegleiteten Minderjährigen
  • In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 bei unbegleiteten Minderjährigen ein Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat ein-geleitet worden, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Rücküberstellung gekommen
  • In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in einem Mitgliedstaat vorgenommen worden
  • Wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen die in den Jahren 2014 bis 2016 gestellt wurden, wurden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden
  • Aus welchen Gründen wurde im Jahr 2016 unbegleiteten Minderjährigen Schutz im Asylverfahren gewährt
  • In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Zwangsrekrutierung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?
  • In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Genitalverstümmelung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?
  • In wie vielen Fällen wurde eine Zwangsverheiratung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutz status zugesprochen?
  • In wie vielen Fällen wurde Kinderhandel als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zu- gesprochen?
  • In wie vielen Fällen wurde häusliche oder familiär bedingte Gewalt (bspw. Blutrache) als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen

Das vollständige Papier inklusive aller Antworten finden Sie als PDF hier.