Stellungnahme der Obersten Landesjugendbehörden zur SGB VIII-Reform ...zu den Änderungsbedarfen bzgl. des Arbeitsentwurfs des Bundesfamilienministeriums für eine SGB VIII-Reform vom 23.08.2016

Dr. Dirk Bange, Leiter der Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg, hat am 04.11.2016 im Auftrag der Bundesländer eine Stellungnahme der Obersten Landesjugendbehörden zu den Änderungsbedarfen bzgl. des Arbeitsentwurfs des Bundesfamilienministeriums für eine SGB VIII-Reform vom 23.08.2016 veröffentlicht.

Die obersten Landesjugendbehörden teilen grundsätzlich die in der vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) am 23.08.2016 vorgelegten „Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ formulierten Zielstellungen einer SGB VIII-Reform.

In der Stellungnahme selbst werden explizite folgende Themen inhaltlich aufgegriffen:

  • Kinderschutz (JFMK-Beschluss 2016)
  • Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ (JFKM-Beschlüsse 2012 bis 2014) und
  • Inklusive Lösung (ASMK/JFMK Beschluss 2013)

Die Obersten Landesjugendbehörden fordern, das mit dem neuen Gesetz keine Leistungsausweitungen und kein unverhältnismäßiger Verwaltungsmehraufwand einhergehen darf.

Die vollständige Stellungnahme wurde auf der Web-Plattform des DIJuF veröffentlicht und kann hier vollständig eingesehen werden.

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Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

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