Pauschale Fortschreibung der Entgelte in Berlin Vertragskommission Jugend beschließt pauschale Entgeltfortschreibung

Pauschale Fortschreibung der Entgelte in Berlin. Vertragskommission Jugend beschließt pauschale Entgeltfortschreibung.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien hat kürzlichst alle Kinder- und Jugendhilfeträger über die anstehenden pauschalen Preisfortschreibungen der Entgelte informiert. Hierzu zählen auch Fallpauschalen und Fachleistungsstundensätze.

Für das laufende Jahr 2018 wird eine pauschale Steigerungsrate in Höhe von 3,9 Prozent zzgl. 0,5 € festgelegt, wobei eine Umsetzung erst ab dem 01.04.2018 erfolgen soll.

Die Berechnungsweisen sowie die Erläuterungen der Senatsverwaltung zu den entsprechenden Steigerungen lesen sich teilweise abenteuerlich.

Als Novum kann die von der Senatsverwaltung verlangte Weitergabeverpflichtung angesehen werden. Das Verfahren kommt aus meiner Sicht einem vorweggenommenen Misstrauensvotum gegenüber den Leistungsanbietern gleich. Diese sollen nun bis zum 15.03.2018 erklären, dass sie die in den Steigerungsraten enthaltenen Anteile für Personalkosten (85 Prozent) in vollem Umfang an die Beschäftigten weitergeben.

Hier ein Auszug: “(…) Die Träger können bei Verdacht eines Verstoßes gegen diese Regelung vom Land Berlin aufgefordert werden, die Umsetzung dieser Weitergabeverpflichtung plausibel darzulegen. Gelingt dies nicht, führt dies zu einer Erstattungspflicht in der Höhe der festgestellten nicht weitergegebenen Beträge.”

Ich habe hierzu eine klare Haltung. Ich würde das so nicht unterschreiben. Das widerspricht meines Erachtens all dem, was der Gesetzgeber bezogen auf das Thema Leistungsentgelte in das SGB VIII geschrieben hat.

Ich halte auch nichts von diesen jährlichen Pauschalsteigerungen. Diese halte ich für bedenklich. Den Trägern rate ich dazu, derartige Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen. Diese sollten lieber individuelle Einzelverhandlungen durchführen, deren Ergebnisse dann auch den Echtkosten entsprechen. Auch hier wären schriftliche Weitergabeverpflichtungen das falsche Signal, unterstellen sie doch den vielen Anbietern die eine oder andere schlechte Absicht. Sowas brauchen wir in der Jugendhilfe nicht.

 

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