Webinar zur Finanzierung der Beauftragten

Ein kurzes Video mit Erläuterungen zu unserem Webinar.

Haben Sie die Kosten für Beauftragte mit ca. 15.000 EUR je Gruppe und Jahr auf dem Schirm? Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Die Kosten sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Aufwendungen im Rahmen Ihrer Entgeltkalkulation und -verhandlung einkalkulieren und durchsetzen können.

Im folgenden Video (ca. 8 Minuten) erkläre ich Ihnen, warum unser Webinar für Sie relevant sein könnte:


Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten zählen unter anderem:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
  • Betriebsarzt
  • Betriebssanitäter (erst bei mehr als 1.500 Mitarbeitern)
  • Ersthelfer
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
  • Beauftragter für den Datenschutz
  • Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
  • Befähigte Person (Sachkundiger) für Leitern und Tritte (Leiterbeauftragter)
  • Sachkundige Person zur Spielplatzgeräteprüfung
  • Energiemanagementbeauftragter (auch für kleine Unternehmen möglich)
  • etc.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese sog. Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Diese sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Webinar.

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