Mythos: Auswirkungen von Prüfungen des Landesrechnungshofes Auswirkungen von Prüfungen des Landesrechnungshof auf die Kinder- und Jugendhilfe (Sachsen-Anhalt)

Mythos: Auswirkungen von Prüfungen des Landesrechnungshofes. Auswirkungen von Prüfungen des Landesrechnungshof auf die Kinder- und Jugendhilfe. Eigenkapitalverzinsung soll nicht entgeltfähig sein.

Es häufen sich aktuell Mitteilungen aus Sachsen-Anhalt. Diverse Jugendämter weisen in Schreiben an die Leistungserbringer auf Folgewirkungen im Nachgang zu Prüfungen des Landesrechnungshofes hin.

Der Landesrechnungshof prüft regelmäßig Öffentliche Träger daraufhin, ob diese nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit agieren. Mit jeder Prüfung wird die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze beim Öffentlichen Träger untersucht. Insbesondere prüft der Landesrechnungshof, ob

  • das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt und die Haushaltsrechnung und der Nachweis über das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgabe mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann.

Was haben Träger der Kinder- und Jugendhilfe damit zu tun? Gar nichts.

Dennoch verwirren manche Jugendämter (Wirtschaftliche Jugendhilfe) hier und da die Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt mit unsubstantiierten Anweisungen. Hier ein Beispiel:

“Der Landesrechnungshof stellte in der oben aufgeführten Prüfung im Jugendamt fest, dass der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt keine Verzinsung von Eigenkapital vorsieht, dies ist (!) bei Ihrer Neukalkulation zu beachten.”

Liebe Leute…, sollten Sie auch derartige Schreiben bekommen, rate ich Ihnen, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. Selbstverständlich gibt es auch in Sachsen-Anhalt einen Refinanzierungsanspruch für Eigenkapitalverzinsungskosten. Der Rahmenvertrag in Sachsen-Anhalt beinhaltet übrigens auch keinen Passus, aus dem ein Nichtanspruch abgeleitet werden könnte.

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  • Krone: Pixabay