Anpassung des Sachkostenrichtwertes (Erziehungshilfe) für NRW

Die Landeskommission Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen hat den Sachkostenrichtwert für Erziehungshilfeangebote nach § 34 SGB VIII auf 14,06 EUR mit Wirkung ab dem 01.01.2009 erhöht. Eine detaillierte Herleitung des Sachkostenrichtwertes und das enstprechende Info-Schreiben der Landeskommission Jugendhilfe NRW finden Sie hier.