Koalitionskompromiss zum Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG ) Jetzt antreten gegen eine überbordene Politik des Kontrollwahns und der Misstrauenskultur

Der Koalitionskompromiss zum Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) liegt nun als gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vor und soll jetzt als Restprogramm der SGB VIII Reform vom Bundestag beschlossen werden.

Der Hamburger Soziologe Herr Dr. Wolfgang Hammer findet klare Worte:

“Diese Novelle ist keine Reform sondern ein Restprogramm von Kompromissen. Eine Reihe geplanter fachlich kritisierter Planungen konnten insbesondere durch die Sachverständigenanhörung am 19.6. im Familienausschuss  des Bundestages gerade noch verhindert werden ( siehe Auflistung unten ). Wenigen gut gemeinten aber nicht gut gemachten Ansätzen der Stärkung von Kinderrechten stehen einer Reihe von falschen Weichenstellungen insbesondere im Kinderschutz gegenüber. Leistungseinschränkungen für minderjährige unbegleitete Flüchlinge sind erleichert worden. Alle wichtigen Zukunftsfragen wurden auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Darin liegt zugleich die Chance einer qualifizierten Ausgangslagebestimmung und echter Reformschritte durch die Einrichtung einer Enquetekommission im Neuen Bundestag.

Hier nun die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf vom 12.4.2017 :

  1. Ombudsstellen arbeiten unabhängig und nicht weisungsgebunden, wenn sie eingerichtet werden.
  2. Der Leistungskatalog und die Anspruchvorausetzungen in der Jugendsozialarbeit werden nicht eingeschränkt.
  3. Die Abschaffung des Individual – Rechts auf Hilfen zur Erziehung ist vom Tisch (Hinweis : Es soll sich um ein Redaktionsversehen gehandelt haben )
  4. Die Regelungen zur Festlegung einer Dauerperspektive bei der Hilfeplanung für die Heimerziehung und für
  5. Vollzeitpflege sind vom Tisch
  6. Die richterliche Anordnung des dauerhaften Verbleibs in einer Pflegfamilie ist vom Tisch
  7. Die Kinderschutzauflagen für die ehrenamtliche und staatlich nicht geförderte Jugendarbeit sind vom Tisch
Der Neustart in der nächsten Legislaturperiode wird Wolfgang Hammer zufolge nicht lange auf sich warten lassen und bringt die Haltung der gesamten Jugendhilfe auf den Punkt: “Es ist unsere Aufgabe in den nächsten Monaten die bestehenden Stärken und Fehlentwicklungen auf der Basis unseres Erfahrungswissens und Forschungsstandes (u.a. 15. Kinder-und Jugendbericht ) zu benennen und  daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Dies gilt insbesondere für die Konsequenzen aus der verfestigten Armut von Familien. Da eine echte Reform nicht zum Nulltarif zu machen ist, müssen wir uns auch in  den Kampf um Ressourcen einmischen. Bei 52 Mrd. Mehreinnahmen der öffentlichen Haushalte bis 2020 ist genug da, um die Kinder-und Jugendhilfe bedarfsgerecht auszustatten. Vor allem aber müssen wir offensiv gegen eine überbordene Politik des Kontrollwahns und der Misstrauenskultur antreten, die unsere Kolleginnen und Kollegen in der Sozialen Arbeit zu Sozial – Administratoren degradieren will. Dazu brauchen wir die Gewerkschaften GEW und Ver.Di als Bündnispartner.” Dem ist meines Erchtens nichts hinzuzufügen.

Den vollständigen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – BT-Drucksache 18/12330 finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.

Am 21.08.2017 bieten wir ein aktuelles Webinar zum neuen KJSG an. Hier werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Florian Gerlach einen Überblick über alle Neuerungen im SGB VIII geben. Wir werden das Thema insbesondere aus Leistungserbringersicht bearbeiten. Alle relevanten Inhalte des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen in 90 Minuten verständlich erklärt werden.  Unser Webinar richtet sich insbesondere an alle Entscheider in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch an Akteure der Öffentlichen Jugendhilfe. Das Webinar können Sie ab sofort buchen.

Weitere Informationen zum Webinar finden Sie hier.

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