Bundestagswahl: Kinder- und Jugendhilfe/Behindertenhilfe Eine sozialpolitische Bilanz

Bundestagswahl: Kinder- und Jugendhilfe/Behindertenhilfe – Eine sozialpolitische Bilanz. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. 61,5 Millionen Menschen wählen dann ihre Abgeordneten ins Parlament, rund drei Millionen von ihnen zum ersten Mal. So langsam wird es also Zeit, sich die Wahlprogramme der Parteien etwas genauer anzusehen.

Mein Kollege, Herr Dr. Michael Seligmann (Geschäftsführer der Initiative Zukunft der Sozialwirtschaft), hat sich die Mühe gemacht, einmal genauer hinzuschauen. Hier ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter der Initiative Zukunft der Sozialwirtschaft (IZdS):

Es sind wieder viele wohl formulierte sozialpolitische Absichtserklärungen zu finden. Leider fehlt es an einer durchgehenden Vision in dem Bereich, die vermittelt keine der Parteien. Die einen vermutlich, weil sie auch nach der Wahl nicht über genügend Wählerzustimmung verfügen werden, um eine solche Vision mehrheitlich angehen zu können. Bei den anderen, den beiden „großen“ Parteien, scheint sich allzu viel Pragmatismus eingeschlichen zu haben, als dass es echte Visionen geben könnte. Eine detaillierte Zusammenfassung für die Kinder- und Jugendhilfe in den Wahlprogrammen ist in diesem Newsletter zu finden.

Die sozialpolitische Bilanz der noch amtierenden Bundesregierung fällt mager aus und auch das nur bei wirklich wohlwollender Betrachtung. Sie selbst schreibt das in ihrem bilanzierenden Sozialbericht 2017 anders. (Sozialbericht 2017 der Bundesregierung als Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Drucksache 18/13260) Tatsächlich klaffen Darstellung (der Bundesregierung) und (unsere) Wirklichkeit auseinander:Im Bericht wird als ein Erfolg unter vielen herausgestellt, dass die ausbildungsbegleitenden Hilfen für junge Menschen ausgeweitet worden seien. Vermutlich muss damit der rein rechtliche Zugang für einen kleineren Teil junger Geflüchteter nach längerer Wartezeit gemeint sein. Denn tatsächlich zählte die offizielle Statistik Anfang 2014 44.000 Förderfälle, jetzt in 2017 aber nur noch 41.000.

Ein zweites Beispiel: das sogenannte Übergangssystem Schule – Beruf, also die Unterstützung junger Menschen mit Maßnahmen, die beruflich orientieren, auf Berufsausbildung und Schulabschlüsse hin unterstützen usw.. Bei Beginn der Legislaturperiode befanden sich geschätzt rund eine Viertel Million junger Menschen in solchen Maßnahmen. Jetzt am Ende der Periode ist die Zahl trotz anhaltend blendender Konjunktur kein bisschen gesunken.

Als letzte Tat vor der Sommerpause hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Etatentwurf vorgelegt mit einem Kürzungsansatz von rund 258 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe von Langzeitarbeitslosen. In den Wahlprogrammen beider Koalitionspartner ist das pure Gegenteil zu lesen. Und selbst das Handelsblatt moniert mittlerweile, dass der Bund schlichtweg kein Geld bereitstellt angesichts Unterausstattung der Jobcenter in Deutschland.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch für Deutschland gilt, ist dann tatsächlich in 2016 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Behindertengleichstellungsrechtes auch in Bundesgesetze gegossen worden. Beim BTHG allerdings erst nachdem es im Gesetzgebungsprozess schwere Verwerfungen mit den Behindertenverbänden gegeben hat und massive Einwendungen der übrigen Fachwelt.

In der Kinder- und Jugendhilfe hat die Bundesregierung bislang nur ein nahezu vollständig gescheitertes Reformvorhaben des SGB VIII und der Großen Lösung vorzuzeigen (dazu ausführlich in dieser Ausgabe). Aber auch hier gab es dilettantische Reformvorschläge aus dem Bundesfamilienministerium, die mehrmals nach massivem Fachprotest zurückgezogen werden mussten. Anfangs waren diese Reformversuche schlecht gemachte Versuche, eine unbedingte Kostenbremse einzuführen auf Kosten der jungen Menschen und des Erziehungsauftrags des SGB VIII (…).

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