Bundestagsdebatte zum KJSG (1. Lesung)

Am 18.05.2017 fand  in erster Lesung die Debatte zum Regierungsentwurf eines Kinder-und Jugend-Stärkungsgesetzes (KJSG) im Deutschen Bundestag statt.

Die Debatte ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar. Hier geht es direkt zur Mediathek. Exakt um 23:50 Uhr an Position 14:21:40 beginnt die auf 25. Minuten begrenzte Debatte zum Regierungsentwurf.

Die Einzelbeiträge (Reden zum TOP  KJSG) finden Sie hier.

So geht es weiter: Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt am 19.06.2017 eine öffentliche Anhörung zum Kinder-und Jugend -Stärkungsgesetzes ( KJSG ) durch. Die Anhörung soll um 14 Uhr beginnen und ist auf 2,5 Stunden begrenzt. Es werden elf Sachverständige und ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände) eingeladen. Aufgrund des engen Zeitkorridors werden die Eingangsstatements auf 5 Minuten begrenzt. Danach folgt eine Fragestunde.  Eine abschließende Beratung im Familienausschuss soll am 28. Juni 2017 erfolgen, die zweite und dritte Lesung im Bundestag dann am 30. Juni 2017. Als Sachverständige sollen aktuell Prof. Dr. Holger Ziegler, Prof.Dr. Dr. Reinhard Wiesner, Marie Louise Conen und Dr. Wolfgang Hammer gehört werden.

Es gibt immer noch eine Menge Widerstand gegen das KJSG. So fordert etwa der Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf nicht zu verabschieden Der Gewerkschaftstag appelliert an die Bundesregierung, den eingebrachten Gesetzentwurf zurück zu ziehen. Hier finden Sie den Dringlichkeitsbeschluss DS 251 des Gewerkschaftstages 2017 als PDF-Datei.

 

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  • Gluecklicher Junge: © Jean Kobben/Fotolia