Appell an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand: 24. Oktober 2016) zu TOP 2.2 Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesland Bayern hat auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock eine Beschlussvorschlag vom 24.10.2016 vorgelegt, der es bezogen auf die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in sich hat.

In dem Beschlussvorschlag zu Top 2.2. (Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe) soll die Bundesregierung gebeten werden, “(…) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Einen die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hinsichtlich ihrer gelingenden Integration mit zielgerichteten Angeboten einschließlich der Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Kosten verbessert.”

Den Ländern soll durch eine Regelung in § 78 f SGB VIII die Möglichkeit eröffnet werden, “(…) die Kostenerstattung nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII davon abhängig zu machen, dass Landesrahmenverträge der Länder mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgeschlossen werden und Vereinbarungen der örtlichen Träger diesen Rahmenvereinbarungen entsprechen.”

Hier finden Sie den Beschlussvorschlag aus Bayern als PDF-Datei.

Zahlreiche Verbände und Institutionen haben nun am 26.10.2016 einen Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock gerichtet und die Entscheider dazu aufgefordert, dem bayerischen Beschlussvorschlag nicht zu folgen.

Hier finden Sie den Aufruf der Verbände als PDF-Datei.

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