2 neue Gesamtsynopsen zur SGB VIII – Reform ... zur Vorbereitung auf das 3. Fachgespräch beim BMFSFJ

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat auf einer eigens zur SGB VIII – Reform eingerichteten Web-Plattform neue, unkommentierte Synopsen und Informationen zur anstehenden SGB VIII – Reform veröffentlicht.

Da für den interessierten Bürger das Erfassen der Reforminhalte komplex ist, stellt der DIJuF laut eigener Bekundung die Web-Plattform zur Verfügung und bietet Interessierten “(…) Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch (…). Hierdurch soll ein lebendiger Diskurs geführt werden. Es entsteht schnell der Eindruck, dass vieles von dem, was die Bundesregierung überwiegend aus Kostengründen verändern möchte, bereits gesetzt ist. Dem ist aber nicht so! Widerstand auf allen Ebenen gegen die beabsichtigte SGB VIII – Reform ist angesagt!

Aktuell wurden zwei neue Gesamtsynopsen zum neuen SGB VIII als Vorbereitung auf das 3. Fachgespräch beim Bundesfamilienministerium veröffentlicht. Beide Synopsen basieren auf den Arbeitsfassungen vom 23.8.2016 und beinhalten weitere Aktualisierungen aufgrund der vom BMFSFJ versendeten Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage vom 7.9.2016  sowie der Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage vom 16.9.2016. Nachfolgend finden Sie die Links zu den Synopsen des DIJuF.

Gesamtsynopse 2017 (akt. Fassung 7./16.9.2016)

Gesamtsynopse 2023 (akt. Fassung 7./16.9.2016)

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

Bildquellen

  • angemalte Kinderhaende: © fotogestoeber / Fotolia.